Diese Informationen behandeln die Themen Tod und Sterben. Sie richten sich an Menschen aus kulturell und sprachlich diversen Gemeinschaften, die Informationen über freiwillige Sterbehilfe suchen. Informationen in Ihrer Sprache finden Sie auf der Website von NSW Health, und Dolmetscher:innen sind zu Ihrer Unterstützung verfügbar.
Freiwillige Sterbehilfe kann für manche Menschen und ihre Angehörigen ein heikles Thema sein. Vielleicht möchten Sie mit Ihren Angehörigen und Menschen in Ihrer Gemeinschaft sprechen, um zu entscheiden, ob die freiwillige Sterbehilfe mit Ihren Werten und Anschauungen im Einklang steht und für Sie die richtige Wahl ist.
Freiwillige Sterbehilfe bedeutet, dass manche Menschen um ärztliche medizinische Hilfe bitten können, um sterben zu können.
Sie ist nicht für alle Menschen das Richtige – für eine Inanspruchnahme gelten bestimmte Kriterien, und nicht alle, die anspruchsberechtigt sind, werden sich für eine Sterbehilfe entscheiden. Sie haben die Wahl. Sie nehmen oder erhalten ein Medikament, das Ihren Tod zu einem von Ihnen gewählten Zeitpunkt und Ort herbeiführt.
Nur zugelassene und speziell geschulte Ärzt:innen können Ihnen das Medikament verabreichen.
Wenn Sie sich für freiwillige Sterbehilfe entscheiden wollen, müssen Sie:
Eine psychische Erkrankung oder eine Behinderung allein ist kein zulässiger Grund. Wenn Sie aber alle oben genannten Kriterien erfüllen und eine Behinderung oder psychische Erkrankung haben (wichtig ist, dass Sie in der Lage sind, Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und zu kommunizieren), können Sie eine freiwillige Sterbehilfe in Anspruch nehmen.
In NSW gibt es rechtliche Schritte, die Sie befolgen müssen. Bei den meisten Schritten können Sie den Prozess in Ihrem eigenen Tempo abwickeln.
Fragen Sie zunächst Ihren Arzt oder Ihre Ärztin nach freiwilliger Sterbehilfe. Dies ist bei den meisten Menschen ein Mitglied des Behandlungsteams, das Sie bei Ihrer Krankheit medizinisch versorgt.
In NSW können nur bestimmte Ärzt:innen freiwillige Sterbehilfe leisten. Wenden Sie sich an den NSW Voluntary Assisted Dying Care Navigator Service (Navigationsdienst für die freiwillige Sterbehilfe in NSW) (Details siehe unten), wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin keine freiwillige Sterbehilfe anbietet. Dieser Dienst kann Ihnen bei der Suche nach einem Arzt oder einer Ärztin helfen und Ihre Fragen beantworten.
Wenn Sie sprachliche Unterstützung benötigen, rufen Sie den Übersetzungs- und Dolmetscherdienst (TIS National) unter 131 450 an. Fragen Sie dort nach dem NSW Voluntary Assisted Dying Care Navigator Service unter 1300 802 133.
Manche Menschen möchten Entscheidungen über Tod und Sterben gemeinsam als Familie treffen.
Vielleicht möchten Sie es mit Ihnen nahestehenden Menschen besprechen, wenn Sie an eine freiwillige Sterbehilfe denken.
Dies ist wichtig, wenn jemand Sie normalerweise bei Entscheidungen über Ihre Gesundheit unterstützt oder in Ihrem Namen mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin spricht.
Ihre Angehörigen können Sie begleiten, wenn Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über freiwillige Sterbehilfe sprechen, aber dafür gelten einige wichtige gesetzliche Bestimmungen:
Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Schritte und Sicherheitsvorkehrungen zu beachten sind. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie bei Ihrer Entscheidung für eine freiwillige Sterbehilfe nicht von einer anderen Person unter Druck gesetzt werden. Außerdem gewährleistet dies, dass dieser Schritt tatsächlich Ihre Entscheidung ist.
Manche in Ihrer Familie können Ihre Entscheidung, um medizinische Sterbehilfe zu bitten, vielleicht nur schwer verstehen. Vielleicht stimmen sie Ihrer Entscheidung auch nicht zu. Sie können Sie jedoch nicht daran hindern, freiwillige Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie dies wünschen und alle Kriterien dafür erfüllen.
Verschiedene Menschen haben unterschiedliche Ansichten. Es ist wichtig, dass Sie mit einer Person Ihres Vertrauens sprechen.
Sie und Ihr Arzt oder Ihr Ärztin besprechen Ihre Bedürfnisse, Hoffnungen und Präferenzen für Ihre künftige Versorgung gemeinsam. Dazu müssen Sie wissen, welche Optionen Sie am Ende Ihres Lebens haben.
Im Rahmen des Gesundheitssystems von NSW werden Sie versorgt, unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden.
Wenn Sie sich für freiwillige Sterbehilfe entscheiden, haben Sie weiterhin Zugang zu anderen Versorgungsleistungen, die Sie vielleicht brauchen, einschließlich Palliativversorgung.
Erfahren Sie mehr über Palliativversorgung: Palliativversorgung
Diesen unterstützenden Navigationsdienst können alle in Anspruch nehmen, auch Patient:innen und ihre Angehörigen.
Er gibt Ihnen Antworten auf Fragen zur freiwilligen Sterbehilfe und unterstützt Sie bei Bedarf bei der Suche nach einem Arzt oder einer Ärztin. Diesen Dienst können Sie in allen Phasen des Prozesses nutzen.
So erreichen Sie beim Navigationsdienst jemanden zu Ihrer Unterstützung:
Telefon: 1300 802 133, montags bis freitags (außer an gesetzlichen Feiertagen) zwischen 8:30 und 16:30 Uhr
E-Mail: NSLHD-VADCareNavigator@health.nsw.gov.au
Wenn Sie lieber in einer anderen Sprache als Englisch kommunizieren, können Sie eine Verdolmetschung in Anspruch nehmen, um den Prozess der freiwilligen Sterbehilfe einzuleiten.
Sagen Sie Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin, wenn Sie eine Verdolmetschung brauchen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann dies veranlassen. Dieser Dienst ist kostenlos.
Nur bestimmte, speziell geschulte Personen können bei der freiwilligen Sterbehilfe als Dolmetscher:innen eingesetzt werden.
Angehörige, Freunde, Betreuungspersonen oder Kontaktpersonen ohne spezielle Schulung können nicht als Dolmetscher:innen fungieren. Dies ist in NSW gesetzlich so geregelt.
Über den Tod und freiwillige Sterbehilfe zu sprechen, kann schwierig und traurig sein. Rufen Sie diese kostenlosen Dienste an, wenn Sie Unterstützung benötigen: